Union skeptisch bei Einsatz gegen Drohnen

von Redaktion

Berlin – In der Union gibt es Skepsis gegenüber Plänen der Bundesregierung, der Bundeswehr den Abschuss verdächtiger Drohnen zu ermöglichen. „Das Grundgesetz in seiner heutigen Fassung verhindert einen solchen Abschuss durch seine strengen Verfahrensanforderungen“, sagte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU). Er kritisierte, die Regierung plane eine „reine Symbolgesetzgebung“.

Da die Polizei nicht über die nötigen Mittel verfüge, um Drohnen zu stoppen, sei sie auf die Hilfe der Bundeswehr angewiesen. Es handele sich um Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht habe 2012 festgestellt, dass für eine solche Amtshilfe ein Beschluss der gesamten Bundesregierung im Einzelfall erforderlich sei. Über einen Drohnenabschuss müsse aber in wenigen Minuten entschieden werden.

Innenministerin Faeser und Verteidigungsminister Pistorius liefen „am wahren Problem komplett vorbei“, sagte Krings. „Wer unsere Luftsicherheit wirklich stärken will, muss ans Grundgesetz ran und es ermöglichen, dass diese besonders eiligen Fälle schnell und flexibel innerhalb der Bundeswehr entschieden werden können.“ Die Union sei nach der Wahl bereit, das Grundgesetz anzupassen. Ein Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, der diese Woche im Kabinett behandelt wird, sieht vor, dass die Bundeswehr verdächtige Drohnen künftig abschießen darf.

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