41 Parteien dürfen zur Wahl antreten

von Redaktion

Wiesbaden – An der Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen. Der zuständige Bundeswahlausschuss entschied in seiner zweitägigen Sitzung, die sieben bereits 2021 in den Bundestag gewählten Parteien zuzulassen: SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und die Linke, außerdem den wegen einer Sonderregelung aktuell mit einem Abgeordneten vertretenen Südschleswigschen Wählerverband (SSW). Dazu kamen die in mindestens einem Landtag vertretenen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler. Das BSW ist nach der Abspaltung von der Linken auch im Bundestag vertreten. Vervollständigt wird die Liste von den 31 kleineren Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss offiziell als Parteien anerkannt hat, das war eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl.

Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie in knapp sechs Wochen zur Wahl antreten wollen. 15 von ihnen, darunter etwa die Partei für Motorsport oder die rechtsextreme Identitäre Bewegung, scheiterten zunächst. Beide Vereinigungen – wie viele der nicht zugelassenen – haben nach Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht alle Formalitäten eingehalten. Ihnen fehlten demnach etwa Unterschriften oder sie bekundeten ihr Interesse nur per Mail und nicht schriftlich. Andere Vereinigungen, etwa die Döner Partei, haben nicht genug Mitglieder. Sie können dagegen bis Samstag beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen.

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