Stadt Essen will Arbeitspflicht bei Bürgergeldbezug

von Redaktion

Essen, Düsseldorf – Die Stadt Essen will einem Medienbericht zufolge Empfänger von Bürgergeld zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten und eine jährliche Gesundheitsprüfung einführen. „Solange Leistungsempfänger erwerbsfähig sind und im regulären Arbeitsmarkt (noch) keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können (oder wollen), können, nein müssen diese trotzdem etwas leisten“, zitierte die „Bild“ aus dem Konzept, das auch dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium vorliegt. „Für das Gemeinwohl.“

Das Bürgergeld stehe für eine „falsche Haltung eines bedingungslosen Einkommens“, heißt es demnach weiter. Die Leistung mache es „zu vielen Menschen viel zu leicht, sich dafür zu entscheiden, mit der Zahlung einer monatlichen Grundsicherung zufrieden zu sein“. Um festzustellen, wer arbeitsfähig ist, sollen nach den Plänen einmal jährlich alle Leistungsempfänger unter 65 Jahren auf Erwerbsfähigkeit durch den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft werden.

„Arbeit und Beschäftigung müssen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden“, zitierte die Zeitung die Essener Stadtsprecherin Silke Lenz. „Wer eine Leistung bekommt und drei Stunden am Tag arbeiten kann, soll dazu verpflichtet werden, eine vom Jobcenter zugewiesene gemeinnützige Arbeitsgelegenheit anzunehmen.“ Das NRW-Arbeitsministerium äußerte sich wohlwollend zu den Plänen. Minister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüße ausdrücklich Reformvorschläge, die den Leistungsbezug verbindlicher und fordernder machten, sagte ein Sprecher.

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