Berlin – Das Bundesverfassungsgericht schließt das Kapitel zur Berliner Pannenwahl im September 2021. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde im Hauptsache-Verfahren nicht zur Entscheidung an. Sie sei unzulässig. Dabei geht es um das Urteil des Berliner Verfassungsg
Dieser Artikel (ID: 2217754) ist am 29.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).