Parteien einigen sich auf mehr Schutz für Frauen

von Redaktion

Berlin – Die Fraktionen von SPD, Grünen und Union haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das Betroffenen von Gewalt künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz garantieren soll. Der Regierungsentwurf für ein sogenanntes Gewalthilfegesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Er sieht auch für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder einen Rechtsanspruch auf Beratung vor. Die Länder sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen, und sollen dafür vom Bund über einen Zeitraum von zehn Jahren erstmals 2,6 Milliarden Euro erhalten.

Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und dass genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein Recht auf Betreuung festlegen. Auch sollen Betroffene künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen.

„Bisher hing es vom Wohnort ab, ob eine Frau Hilfe bekommt. Damit ist Schluss“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Sönke Rix. Durch neue Angebote in den Ländern würden Frauenhäuser und Beratungsstellen, die am Limit arbeiten würden, spürbar entlastet. Laut dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt.

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