Drama, zweiter Akt: Friedrich Merz nimmt heute wieder im Bundestag Platz. © dpa
München/Berlin – Eine Woche sind die grausamen Messermorde in Aschaffenburg her – die Folgen halten das Land in Atem. Ging es zunächst noch um die Frage, was in der Migrationspolitik dringend anders werden muss, steht inzwischen die Unterstützung der AfD für die Vorschläge von CDU-Kanzlerkandidat im Mittelpunkt. Die Debatte ist aufgeregt: Vom Dammbruch ist die Rede, von einem schwarzen Tag – aber auch von Überreaktionen. Was all das bisher bedeutet, was heute und später noch dazukommen könnte – ein Überblick.
Was sind die Folgen? Obwohl es inhaltlich um konkrete Maßnahmen wie Zurückweisungen oder Grenzkontrollen ging, folgt technisch gesehen aus den Anträgen, die die Union am Mittwoch mithilfe der AfD durch den Bundestag gebracht hat, erst einmal nichts – sie haben nur symbolischen Charakter, sollen den von Merz angekündigten Wechsel in der Migrationspolitik nach der Wahl vorzeichnen. Politisch sind die Folgen allerdings weit größer. Denn Friedrich Merz hat entgegen seiner im November getätigten eigenen Ankündigung gehandelt, bis zur Neuwahl Vorhaben nur in Absprache mit Rot und Grün konkret voranzutreiben, um keine zufälligen oder bewussten Mehrheiten zu produzieren, die nur aufgrund der Stimmen der AfD möglich wurden. Dass nun genau das Gegenteil geschehen ist, verändert das Verhältnis der CDU zur AfD – auch wenn es noch nicht als Zusammenarbeit zu werten ist. Vielfältige Folgen dürfte Merz‘ Entscheidung auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl haben. Während zuletzt noch eine schwarz-rote Koalition sehr wahrscheinlich erschien, liegen SPD und Union nun so heftig im Clinch, dass es einiges zu überwinden gäbe. Die Grünen können sich ein Bündnis mit der Union grundsätzlich weiter vorstellen – Beobachtern fällt das gerade schwerer.
Wo rumort‘s in der Union? Im Ton ist die Erklärung von Angela Merkel äußerst nüchtern. Doch bedarf es keiner lauten Worte: Wenn die Ex-Kanzlerin, die auch für eine gewisse Wählerschicht steht, die CDU und CSU bei der Bundestagswahl ansprechen wollen, dem Kandidaten so eindeutig die Unterstützung entzieht, ist das für die Union ein Problem. Auch eine Ebene tiefer rumort es in Teilen. Zwar stimmte nur eine CDU-Abgeordnete gegen die Merz-Anträge – die Thüringerin Antje Tillmann, die bei der Wahl nicht mehr antritt –, jedoch enthielten sich acht weitere ihrer Stimme, darunter auch halb-prominente Namen wie Ukraine-Unterstützer Roderich Kiesewetter, der ehemalige Ost-Beauftragte Marco Wanderwitz und Frauen-Union-Chefin Annette Widmann-Mauz. Die CSU stimmte geschlossen zu.
Steht die Brandmauer? Ja, noch steht die sogenannte Brandmauer nach Rechts. Denn eine tatsächliche Zusammenarbeit der Union mit der AfD hat es bei der Unterstützung der Unions-Anträge nicht gegeben. Das sieht auch Politikwissenschaftlerin Ursula Münch von der Akademie für politische Bildung in Tutzing so. Dennoch bewegten sich CDU-Chef Friedrich Merz und die Union auf dünnem Eis, gibt Münch zu bedenken. Denn beim für Freitag angekündigten Gesetzentwurf liege der Fall anders: Ein Gesetzgebungsverfahren beruhe grundsätzlich auf parlamentarischer Zusammenarbeit.
Was passiert heute?
Auf der Tagesordnung für die heutige Sitzung im Bundestag steht die Abstimmung über den Entwurf für das Zustrombegrenzungsgesetz der Union. Es sieht inhaltlich unter anderem vor, dass der aktuell auf 1000 Personen pro Monat beschränkte Familiennachzug zu Ausländern mit eingeschränktem Schutzstatus bis auf Weiteres beendet werden soll, und dass die Bundespolizei, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Ausreisepflichtige antrifft, aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen darf – also zum Beispiel die Menschen in andere Länder zurückschicken. SPD und Grüne wollen nicht zustimmen. Neben der Union haben allerdings auch FDP, AfD und BSW Zustimmung signalisiert – deshalb dürfte das Gesetz trotz möglicher Abweichler in der Union durchgehen. Eine spätere Mehrheit im Bundesrat – in dem auch die Länder sitzen – ist hingegen fraglich.