Es ist noch immer ein Tabu, über das die wenigsten Familien sprechen. Auch deswegen gibt es keine exakten Zahlen, keine offizielle Statistik. Doch laut Schätzungen des Berufsverbands der Frauenärzte erleidet jede dritte Frau mindestens eine Fehlgeburt in ihrem Leben. Für die Betroffenen ist es allermeist traumatisierend: Sie werden im Laufe ihrer Schwangerschaft zu Müttern, doch sie bleiben ohne das erwartete Kind.
Es ist also absolut richtig, dass der Bundestag – sogar einstimmig – einem Gesetzesentwurf zustimmte, wonach der Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet werden soll. Dass eine Frau bei einem Abort bis zur 24. Woche (also erst Ende des sechsten Monats!) bislang keinen Anspruch auf jeglichen Schutz hatte, ist in einer so fortschrittlichen Arbeitswelt wie unserer längst nicht mehr zu rechtfertigen. Statt einen gesetzlichen Regenerations-Rahmen zu haben, mussten sich Frauen um eine Krankmeldung kümmern oder gar Urlaub nehmen. Diese Regel verkennt die körperliche und psychische Belastung, der Frauen und auch ihre Partner ausgesetzt sind.
Gleichzeitig ist der Beschluss auch ein gutes Zeichen für unsere Demokratie. Denn der Anstoß dafür kam direkt aus der Gesellschaft. Eine Münchnerin startete eine entsprechende Petition, sammelte Unterschriften. Im Bundestag angekommen, gab es zuerst zwei fast gleiche Gesetzesentwürfe: einer von der Union, einer von SPD und Grünen. Doch den Abgeordneten ist es gelungen, sich fern von parteipolitischen Spielchen und fraktionsübergreifend auf den CDU/CSU-Entwurf zu einigen. Ein starkes Zeichen für Frauen und ihre Rechte.
LEONIE.HUDELMAIER@OVB.NET