Berlin – Der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, soll ausgeweitet werden. Das entschied der Bundestag einstimmig. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Dabei war mitunter unklar, ob
Dieser Artikel (ID: 2220392) ist am 01.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4).