Mehr Mutterschutz bei Fehlgeburten

von Redaktion

Berlin – Der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, soll ausgeweitet werden. Das entschied der Bundestag einstimmig. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Dabei war mitunter unklar, ob sie diese auch erhalten. Geplant ist nun eine Staffelung des Mutterschutzes bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Das heißt, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt. Bei einem Abort ab der 13. Woche sind es zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. sind es acht Wochen. Für Fälle innerhalb der ersten zwölf Wochen ist vorerst weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen. Es hatte zu dem Thema zwei nahezu identische Gesetzentwürfe gegeben. Im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Einigung wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und AfD beschlossen, den Unions-Text zu verabschieden.

Zudem beschloss der Bundestag, dass Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben, künftig nicht mehr selbst für die „Pille danach“ aufkommen müssen. Die bisherige Altersgrenze von 22 Jahren soll gestrichen werden. Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die Notfallverhütung auch für ältere Frauen, wenn es Hinweise auf Missbrauch oder Vergewaltigung gibt. »KOMMENTAR

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