Berlin – Nur wenige Frauenhausplätze und keine Garantie auf Schutz: So ergeht es von Gewalt betroffenen Frauen bisher. Künftig werden sie und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Der Bundesrat stimmte dem entsprechenden Gesetz zu. Im Januar – und damit auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl – hatte der Bundestag den Weg für den Entwurf von Grünen und SPD geebnet. Dieser kam mit Unterstützung der Union zustande.
Die Zustimmung der Länderkammer sei „wahrlich ein historischer Moment“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Mit dem Gesetz werden die Länder künftig dazu verpflichtet, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen.
Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Nun wird ein verbindliches Recht auf Betreuung festgelegt, das Betroffene künftig auch vor Verwaltungsgerichten einklagen können. Auch sollen betroffene Frauen künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung tragen müssen.