Berlin – Der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, wird ausgeweitet. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Reform. Nach der Entbindung gilt für Mütter ab 1. Juni eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaf
Dieser Artikel (ID: 2230312) ist am 15.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).