Mutterschutz bei Fehlgeburten

Berlin – Der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, wird ausgeweitet. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Reform. Nach der Entbindung gilt für Mütter ab 1. Juni eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaf

Samstag, 8. November 2025

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