Mutterschutz bei Fehlgeburten

von Redaktion

Berlin – Der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, wird ausgeweitet. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Reform. Nach der Entbindung gilt für Mütter ab 1. Juni eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verloren haben, stand dieser Mutterschutz bislang nicht zu. Künftig greift er auch in diesen Fällen ab der 13. Schwangerschaftswoche mit gestaffelter Dauer. Zunächst sind es bis zu zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche bis zu sechs und ab der 20. bis zu acht Wochen.

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