Karlsruhe – Der lange juristische Kampf der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen ein Falschzitat im Internet wird in Karlsruhe fortgesetzt. Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Fall, in dem Künast gegen die Facebook-Mutter Meta klagte. Es geht um einen Satz, der zusammen mit Künasts Bild immer weiter verbreitet wurde – den sie aber nicht gesagt hatte. (Az. VI ZR 64/24)
Auf Facebook wurde 2015 von Nutzern ein Foto von Künast mit dem Falschzitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen“ veröffentlicht. Seitdem wurde es auf der Plattform in unterschiedlichen Varianten und unter verschiedenen Internetadressen (URL) immer wieder hochgeladen, geteilt und weiterverbreitet, teilweise mit wüsten Beschimpfungen. Im April 2021 reichte Künast Klage ein, um zu erreichen, dass die falschen Zitate gesucht, geprüft und gelöscht werden. Ein Jahr später gab das Landgericht Frankfurt am Main der Politikerin Recht. Die Facebook-Muttergesellschaft Meta müsse das Meme in allen Varianten aufspüren und löschen, entschied es. Meta legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Januar 2024 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Entscheidung des Landgerichts größtenteils. Jetzt verhandelt der Bundesgerichtshof.