Syrer warten ungeduldig auf Regelung

von Redaktion

Berlin – Während Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien nach mehreren Gewalttaten kontrovers diskutiert werden, warten viele syrische Flüchtlinge mit Ungeduld auf die von der Bundesregierung angekündigte Möglichkeit für genehmigte Erkundungsreisen in die alte Heimat. Denn bei Reisen ohne Erlaubnis würden sie ihren Schutzstatus in Deutschland riskieren.

„Da müssen jetzt ziemlich schnell pragmatische Lösungen her, wenn wir Ausreisen nach Syrien unterstützen wollen“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lamya Kaddor. „Ich werde häufig von syrischen Geflüchteten angesprochen, die wissen wollen, wann es eine Regelung zu solchen Reisen endlich geben soll.“ Der Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine habe sich in dieser Angelegenheit bereits an mehrere Ressorts der Bundesregierung gewandt, teilte ein Sprecher mit.

Die Union setzt einen anderen Schwerpunkt. Ihr innenpolitischer Sprecher, Alexander Throm, sagt: „Wir müssen Rückführungen nach Afghanistan und Syrien so schnell wie möglich auf die Tagesordnung setzen.“ Die Asylzahlen zeigten, dass Rückführungen nach Syrien und Afghanistan notwendig seien – erst recht nach den Anschlägen von Menschen aus diesen Staaten in Aschaffenburg, München, Solingen und Mannheim.

Aus dem Bundesinnenministerium heißt es, man arbeite noch an einer Lösung, um für Syrer „kurzzeitige Heimreisen zwecks Prüfung der Lage zur Vorbereitung einer dauerhaften freiwilligen Rückkehr ohne Verlust des Schutzstatus zu ermöglichen“. Auch bei Abschiebungen von Straftätern und als gewaltbereit eingeschätzten Islamisten nach Syrien würde die Regierung gerne vorankommen. Abschiebungen nach Syrien gibt es seit 2012 nicht mehr. Kurz vor dem Ende der Herrschaft von Präsident Baschar al-Assad und seines brutalen Sicherheitsapparats am 8. Dezember 2024 gab es wohl Pläne, hier über Kontakte in die kurdische Autonomieregion voranzukommen. Die neue Lage erforderte aber einen Strategiewechsel.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatten im Januar gesagt, sie hielten es für sinnvoll, syrischen Flüchtlingen eine Erkundungsreise zu gestatten ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus. Wenn Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, gilt generell die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Reise „sittlich zwingend geboten ist“ – etwa bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. Außerdem muss die Reise der Ausländerbehörde vorab angezeigt werden.

Die Grünen-Innenpolitikerin Kaddor sagte: „Mein Vorschlag wäre es, dass man entweder die Zahl der erlaubten Reisen festlegt oder einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, in dem man beliebig häufig nach Syrien reisen kann, um sich ein Bild von den Lebensbedingungen vor Ort zu machen.“ Bei einem Aufenthalt in Syrien habe sie ehemalige Flüchtlinge getroffen, die aus dem Libanon oder der Türkei zurückgekehrt seien. Viele von ihnen hätten die Rückkehr bereut – etwa weil es an ihrem alten Wohnort weder Strom gab noch Schulunterricht. Seit dem Sturz von Assad sind mehr als 300000 Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt.

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