Berichte: Spenden-Ärger für die AfD

von Redaktion

Partei weist Meldungen über Strohmann-Verdacht zurück

Berlin – Nach der millionenschweren Sachspende eines AfD-Unterstützers aus Österreich in Form von Wahlplakaten prüfen Ermittler im Nachbarland nach Medienberichten die Herkunft des Geldes. Nach Recherchen von „Spiegel“, „Standard“ und ZDF besteht der Verdacht, dass es lediglich weitergeleitet wurde und von einem Dritten stammen könnte. Die AfD weist die Berichte zurück. Parteien dürfen laut Parteiengesetz keine Spenden annehmen, „bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“.

Worum geht es? Anfang des Monats veröffentlichte der Bundestag eine Großspende an die AfD über knapp 2,35 Millionen Euro. Genannt wird als Spender der Österreicher Gerhard Dingler. Spenden über 35 000 Euro müssen sofort an den Bundestag gemeldet werden, dieser veröffentlicht sie dann. Dingler war einem Bericht des österreichischen Rundfunks ORF zufolge früher Landesgeschäftsführer der FPÖ im Bundesland Vorarlberg.

Nach AfD-Angaben handelte es sich bei der Spende um eine Sachspende in Form von Werbeplakaten für die AfD. Bundesweit wurden demnach mehr als 6000 solcher Plakate aufgestellt. Nach den Recherchen von „Spiegel“, „Standard“ und ZDF besteht der Verdacht, dass der Spender die Millionentransaktion als sogenannter Strohmann lediglich weitergeleitet haben könnte. Den Berichten zufolge soll es in Österreich Ermittlungen geben, wonach er zuvor von einem Dritten eine Schenkung in ähnlicher Höhe erhalten haben soll.

Verstößt eine Partei gegen die Spenden-Vorgaben des Parteiengesetzes, drohen ihr saftige Strafen. Werden widerrechtliche Spenden angenommen, müssen Parteien spätestens bis zur Überstellung des Rechenschaftsberichts des betreffenden Jahres ans Parlament diese ebenfalls an den Bundestag weiterleiten. Passiert das nicht, wird die dreifache Summe dieser Spende fällig.

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