Berlin – Nach dem Ausscheiden von BSW und FDP aus dem Bundestag entsteht nun tatsächlich eine ungewohnte politische Konstellation im Parlament. AfD und Linke verfügen addiert über 216 der 630 Sitze und damit knapp mehr als ein Drittel. Die beiden Parteien an den politischen Rändern verfügen so gemeinsam über eine Sperrminorität.
Damit können Oppositionsparteien ihre Zustimmung zu bestimmten Vorhaben der Regierung von Bedingungen abhängig machen. Blockieren könnten beide Parteien zusammen wichtige Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter erfordern. Dazu zählen Änderungen des Grundgesetzes wie eine Reform der dort verankerten Schuldenbremse. Auch ein Sondervermögen für das Verteidigungsbudget müsste so beschlossen werden (wir berichteten). Gerade bei dem Thema Verteidigung gilt es als relativ sicher, dass die Grünen Vorschlägen einer möglichen schwarz-roten Regierung für mehr Ausgaben – zum Beispiel über neue Schulden, die übers Grundgesetz abgesichert würden – zustimmen würden. Die Linke, die sonst eher unverdächtig ist, gemeinsam mit der AfD abzustimmen, vertritt hier jedoch bisher eine andere Haltung. Deshalb könnte gerade an diesem Punkt die Sperrminorität der beiden Parteien von Bedeutung sein.
Ende 2024 wurde dafür bereits die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts gegen eine Sperrminorität-Blockade abgesichert. Falls absehbar keine Zweidrittelmehrheit zustande kommt, kann das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen.