Stuttgart – In Baden-Württemberg kann ein Volksbegehren gegen das drohende Anwachsen des Landtags beginnen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entschied am Freitag zugunsten der Erstunterzeichner. Das Landesinnenministerium muss das Volksbegehren, das von der FDP initiiert wurde, nun zulassen.
Dieser Artikel (ID: 2238968) ist am 01.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2).