EU will Abschieberegeln verschärfen

von Redaktion

Nur etwa ein Fünftel der Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, kehren laut EU tatsächlich in ihre Herkunftsländer zurück. Das soll ich jetzt ändern. © Gateau/dpa

Straßburg – Die Frage von Rückführungen abgelehnter Asylbewerber sorgt in der EU stets für hitzige Debatten – besonders nach Anschlägen wie in Magdeburg und Aschaffenburg. Viele Regierungen fordern schon länger schärfere Regeln, um ausreisepflichtige Personen schneller in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken. Die EU-Kommission will jetzt mit einem neuen Gesetz handeln.

Ausgangspunkt: Aktuell kehrt nach Angaben der EU-Kommission nur ein Fünftel der Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, in ihre Herkunftsländer zurück. Viele bleiben trotz einer Rückkehrentscheidung, oft weil Herkunftsstaaten die Aufnahme verweigern oder Verfahren zu lange dauern. Mit den neuen Regeln will die Kommission Abläufe effizienter gestalten.

Plan: Abgelehnte Asylbewerber sollen verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Zudem sieht die EU-Kommission „abschreckende Maßnahmen“ vor, wenn abgelehnte Asylbewerber sich den Behörden widersetzen. So soll etwa das Beschlagnahmen von Ausweisdokumenten einfacher möglich sein. Darüber hinaus soll leichter die Abschiebehaft verhängt werden können.

Ein wichtiger Punkt soll auch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen sein. Das heißt: Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, gelten automatisch in anderen Mitgliedstaaten. So könnte eine Person, die in einem Land zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen.

Gründe: Laut EU-Kommissar Magnus Brunner sind die Rückführungspläne der „noch fehlende Teil nach dem Asyl- und Migrationspakt“. Etliche Mitgliedstaaten sehen die im Frühjahr beschlossene EU-Asylreform als unzureichend an. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Asylreform sich wegen der Übergangsfrist noch bis Juni 2026 hinziehen könnte. Mit der Reform werden Mitgliedstaaten zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen verpflichtet, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind und dann schneller von der Außengrenze abgeschoben werden können.

Logistik: Der Vorschlag umfasst auch Rückführungszentren. Damit sind Einrichtungen außerhalb der EU gemeint, in denen Migranten untergebracht werden, die abgeschoben wurden oder auf ihre Rückkehr warten. Das Albanien-Modell Italiens wird wohl vorerst keine Rolle spielen. Es sieht vor, dass Migranten, die auf ihre Asylentscheidung warten, in Drittstaaten – in diesem Fall Albanien – untergebracht werden. Die italienische Regierung ist damit allerdings vor mehreren Gerichten gescheitert.

Zeitplan: Nach der Vorstellung des Entwurfs muss dieser vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen werden. Der genaue Zeitplan hängt von diesen Verhandlungen ab.

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