IN KÜRZE

von Redaktion

Keine Nachzählung: BSW scheitert mit Klage

Karlsruhe – Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Gericht lehnte am Donnerstag mehrere entsprechende Anträge ab. Sahra Wagenknecht will ihre Partei BSW trotz des knappen Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde vorerst weiter führen. „Auf jeden Fall aktuell bin ich Parteivorsitzende“, sagte sie. Das BSW hatte mit 4,972 Prozent der Zweitstimmen die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament knapp verfehlt.

Atomdeal: Iran erwägt Verhandlungen mit USA

Teheran – Der Iran zieht in Betracht, indirekte Atomverhandlungen mit der Regierung von US-Präsident Donald Trump zu führen. „In der Weltpolitik ist es üblich, dass Staaten, die nicht direkt miteinander sprechen wollen, dies auf indirektem Weg tun“, erklärte Außenminister Abbas Araghtschi in einem Interview der staatlichen Tageszeitung „Iran“ auf eine Frage zu möglichen Atomverhandlungen mit den USA. Daher seien indirekte Verhandlungen mit den USA in einem neutralen Land wie dem Oman denkbar, so der iranische Chefdiplomat.

Polens Senat will Asylrecht einschränken

Warschau – Der polnische Senat hat ein Gesetz verabschiedet, das eine vorübergehende Einschränkung des Asylrechts ermöglichen soll. Nach der Zustimmung am Donnerstag im Senat muss es noch von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten. Hintergrund des von Menschenrechtsgruppen kritisierten Vorhabens ist nach offiziellen polnischen Angaben die irreguläre Migration aus dem Nachbarland Belarus.

Syriens Präsident unterzeichnet Verfassung

Damaskus – Der Präsident der syrischen Übergangsregierung, Ahmed al-Scharaa, hat in der Hauptstadt Damaskus eine Verfassungsdeklaration für das Land unterzeichnet. Syrien wird die islamische Rechtsprechung als Grundlage seiner Gesetzgebung beibehalten, erklärte ein Mitglied des Verfassungsausschusses im syrischen Fernsehen. Das Staatsoberhaupt müsse Muslim sein. Zudem garantiere die Deklaration Meinungs- und Pressefreiheit sowie die politischen Rechte von Frauen.

Ausschreitungen von 2014: Ukraine verurteilt

Brüssel – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die ukrainischen Behörden wegen der Ausschreitungen und der Brandkatastrophe 2014 in Odessa verurteilt. Feuerwehr, Polizei und andere Stellen hätten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, weil sie die Gewalt nicht verhindert, gestoppt oder das ihnen Mögliche getan hätten, um die Menschen in einem brennenden Haus zu retten, hieß es in dem EGMR-Urteil.

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