Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über einen Beruf, in dem viele erst mit 70 Jahren in Rente gehen – den Notarsberuf. An das Karlsruher Gericht wandte sich ein Notar aus Nordrhein-Westfalen, der nicht in den Ruhestand will. Das Gesetz sieht aber eine Altersgrenze von 70 Jahren vor.
Dieser Artikel (ID: 2253316) ist am 24.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).