Karlsruhe verhandelt über ältere Notare

von Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über einen Beruf, in dem viele erst mit 70 Jahren in Rente gehen – den Notarsberuf. An das Karlsruher Gericht wandte sich ein Notar aus Nordrhein-Westfalen, der nicht in den Ruhestand will. Das Gesetz sieht aber eine Altersgrenze von 70 Jahren vor. (Az. 1 BvR 1796/23) Das Amt des Notars erlischt dann, er muss zwingend aus seinem Job ausscheiden. Der nordrhein-westfälische Notar sieht dadurch seine grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletzt.

Notare beurkunden verschiedene Rechtsvorgänge und beglaubigen Unterschriften, beispielsweise bei Immobilienkäufen oder Testamenten. Es handelt sich um ein öffentliches Amt. Je nach Bundesland gibt es sogenannte Nurnotare oder Anwaltsnotare. Diese arbeiten auch noch als Rechtsanwalt und absolvierten eine Zusatzausbildung zum Notar. An das Verfassungsgericht wandte sich ein Anwaltsnotar, inzwischen 71 Jahre alt. Er findet die Altersgrenze nicht mehr verhältnismäßig. Es gebe nicht mehr genügend Bewerber für die Stellen als Anwaltsnotare, argumentiert er. Das sei inzwischen anders als bei der Einführung dieser Posten in den 90ern. Um bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts weiter in seinem Beruf arbeiten zu können, stellte er auch einen Eilantrag. Dieser wurde aber im Oktober 2023 abgewiesen. Das Gericht erklärte damals, dass es sich bei der strikten Altersgrenze um einen erheblichen Grundrechtseingriff handle, der an den Maßstäben des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta zu messen sei. Der Notar müsse aber auf das Hauptverfahren warten – in dem nun verhandelt wird. Sollte er Erfolg haben, könne er danach weiter als Notar arbeiten, erklärte das Gericht 2023.

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