Soli: Am Mittwoch fällt das Urteil

von Redaktion

Karlsruhe – 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung könnte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag endgültig begraben. Für Mittwoch kündigten die Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe ein Urteil über den Zuschlag an, den derzeit nur noch Gutverdienende und Unternehmen zahlen. Sollte er ganz abgeschafft werden, würden für den Bund zwölf bis 13 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen wegfallen.

Der Solidarpakt lief Ende 2019 aus, der Soli blieb – aber nur für wenige. Seit 2021 gelten deutlich höhere Freigrenzen, darauf einigte sich die damalige Koalition aus CDU und SPD. Etwa 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerzahlenden sind aktuell von der Abgabe befreit. 2024 musste den vollen Satz zahlen, wer als Single ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von etwa 104 000 Euro hatte. Auch Anleger zahlen den Soli auf Kapitaleinkünfte wie etwa Dividenden aus Aktien.

Sollte das Gericht den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würde das wohl die nächste Bundesregierung vor eine weitere große Herausforderung stellen. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant – die dann wegfallen könnten. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Der Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.

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