Le Pen hofft auf Ausnahmegesetz

von Redaktion

Partei will Urteil kippen – Berufung soll bis 2026 geprüft werden

Nach dem Urteil sucht Le Pen nach Schlupflöchern. © dpa

Paris – Im Fall der verurteilten Rechtspopulistin Marine Le Pen und ihrer Partei Rassemblement National (RN) wird über ein Ausnahmegesetz debattiert, welches das Kandidaturverbot für Le Pen aufheben würde. Es sei „undenkbar, eine Ausnahmeregel zu verabschieden, um Frau Le Pen zu retten“, sagt der konservative Regionalpräsident Xavier Bertrand dem deutschen Sender RTL. Damit würde sich die Nationalversammlung an die Stelle des Berufungsgerichts setzen und die „Justiz hintergehen“, begründet er.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron erinnert unterdessen an die Unabhängigkeit der Justiz. „Die Justiz entscheidet in aller Unabhängigkeit, und dies ist als Pfeiler unserer Demokratie zu respektieren“, lässt Macron mitteilen.

Der mit Le Pen verbündete Rechtsaußen-Abgeordnete Eric Ciotti hatte am Vortag einen Gesetzentwurf angekündigt, um die „sofortige Geltung“ der Nichtwählbarkeit zu kippen, die das Pariser Strafgericht gegen Le Pen verhängt hatte. Der Gesetzentwurf könne im Juni eingebracht werden. Er begründet dies damit, dass die „sofortige Geltung“ der Nichtwählbarkeit einer „politischen Todesstrafe“ gleichkomme.

Die Entscheidung über eine Berufung soll zudem deutlich vor der französischen Präsidentschaftswahl 2027 fallen. Es werde eine Entscheidung über die Berufungsanträge bis Sommer 2026 angestrebt, teilte das zuständige Pariser Gericht mit. Le Pen begrüßte dies als „sehr gute Nachricht“.

Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Die 56-Jährige darf nach dem Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten.

Artikel 1 von 11