Wiesbaden/Bonn – Das Bundeskriminalamt hat 2024 deutlich häufiger Internetunternehmen verpflichtet, terroristische Inhalte von Webseiten zu nehmen. Es habe 482 solcher Anordnungen gegeben und damit fast doppelt so viele wie 2023 (249), teilten das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur mit. Die Anordnungen gingen an ausländische Hosting-Diensteanbieter. Sie müssen die Inhalte dann binnen einer Stunde löschen. Gravierende Verstöße gegen diese Frist stellte das BKA nicht fest. Gegen inländische Anbieter ordnete das BKA die Inhaltsentfernung nicht an. Von ausländischen Behörden gingen aber elf Anordnungen gegen deutsche Hostinganbieter ein.