KOMMENTAR

Gleichberechtigung endet nicht am Kasernentor

von Redaktion

Wehrpflicht auch für Frauen?

Es ist ein unangenehmes Thema, aber wir müssen darüber sprechen: Sollte Russland Nato-Gebiet angreifen, wäre es blauäugig, auf Donald Trump und seine US-Soldaten zu hoffen. Die Diskussion über eine Wehrpflicht ist also unvermeidbar – und damit auch die Frage, ob sie Frauen betreffen würde. Denn bisher heißt es im Artikel 12a des Grundgesetzes, dass Frauen „auf keinen Fall“ zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen – und das in einem Land, dessen Verfassung zugleich Gleichberechtigung garantiert. Wie passt das zusammen?

Unabhängig davon, auf welches Dienst-Modell sich Union und SPD einigen sollten – es müsste für Männer und Frauen gleichermaßen gelten. Nur Männern die Verteidigung des Landes zuzutrauen, wäre ein gesellschaftlicher Rückschritt. Die Anforderungen ans Militär sind heute völlig anders als noch vor einigen Jahrzehnten, Kraft und Körpergröße spielen kaum noch eine Rolle in moderner Kriegsführung. Zumal eine Nation für ihre Verteidigungsfähigkeit nicht nur Soldaten an der Waffe braucht, sondern auch Helfer im Gesundheitswesen, in der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur und in der Cybersicherheit. All dies können und sollten Frauen und Männer gleichermaßen leisten – daran muss auch das Grundgesetz angepasst werden. Denn Gleichberechtigung, die nur in Friedenszeiten gilt, ist keine.
KATHRIN.BRAUN@OVB.NET

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