So geht es für die Koalition nun weiter

von Redaktion

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schlägt den Kanzler vor. © Banneyer/dpa

Berlin – Nach der Einigung auf ihren Koalitionsvertrag wollen Union und SPD nun die angestrebte gemeinsame Regierung bilden. Zuvor muss der Vertrag aber noch von CDU, CSU und SPD gebilligt werden, was in unterschiedlichen Verfahren passiert. Danach könnte CDU-Chef Friedrich Merz Anfang Mai zum neuen Bundeskanzler gewählt werden. So geht es in den nächsten Wochen weiter:

SPD-Mitgliederbefragung: Die SPD will ihre rund 358 000 Parteimitglieder befragen, ob diese dem Koalitionsvertrag zustimmen. Diese sollen zunächst angeschrieben werden, die eigentliche Abstimmung soll dann digital erfolgen. Die SPD rechnet mit einer Dauer von zehn Tagen für ihre Abstimmung: Zwei bis drei Tage kalkuliert die Partei für den Postversand des Codes für die Abstimmung an jedes Mitglied ein und noch einmal fünf bis sechs Tage für die eigentliche Abstimmung. Die Mitgliederbefragung soll in den kommenden Tagen beginnen.

Entscheidung der Union: In der Parteisatzung der CDU ist eine Mitgliederbefragung über einen Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Sie will auf einer Sitzung des Bundesausschusses, dem nach den Parteitagen zweithöchsten Gremium, entscheiden. Das auch als kleiner Parteitag bekannte Treffen soll am 28. April stattfinden. Der Bundesausschuss hat rund 160 Mitglieder.

Bei der CSU entscheiden der Vorstand, die Landesgruppe im Bundestag und die Landtagsfraktion über den Koalitionsvertrag. Dazu findet heute eine gemeinsame Schalte statt.

Kabinettsposten: Bislang steht fest, welche Kabinettsposten an welche Partei gehen. So bekommt die CDU sechs Fachministerien und stellt außer dem Kanzler noch den Chef des Bundeskanzleramts. Die CSU bekommt drei Ressorts, die SPD sieben. Die Namen der Ministerinnen und Minister sollen von den Parteien erst in den kommenden Wochen bekanntgegeben werden.

Wahl zum Bundeskanzler: Die Neuwahl des Bundeskanzlers soll erst in der Woche ab dem 5. Mai stattfinden. Grund dafür sind neben der Dauer der SPD-Mitgliederbefragung auch die Osterferien. Gewählt wird der Kanzler von den Abgeordneten des Bundestags, der abgesehen von einer Sitzung am 8. Mai anlässlich des Gedenkens an das Kriegsende vor 80 Jahren regulär erst wieder in der Woche ab dem 12. Mai tagt. Für die Kanzlerwahl dürfte daher eine Sondersitzung angesetzt werden.

Laut Grundgesetz muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Gesprächen mit den Fraktionen den Kandidaten vorschlagen, gewählt wird dann geheim und ohne Aussprache. Nötig ist die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, also die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags. Es wird auch von der „Kanzlermehrheit“ gesprochen. Nach der Wahl werden der Kanzler und die weiteren Mitglieder des Kabinetts durch Steinmeier ernannt und die neue Regierung im Bundestag vereidigt.

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