Berlin – Über eine Sonderregel im Aufenthaltsrecht haben bis zum 28. Februar 82 474 Menschen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage mitteilt. Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und läuft dieses Jahr aus. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht läuft dieses Jahr aus, das werden wir nicht verlängern“, sagt Innenpolitiker Alexander Throm (CDU). Es werde lediglich ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht für „bestens Integrierte, die seit Jahren hier sind und arbeiten.