Brüssel – Die EU-Kommission hat eine Liste mit sieben Ländern veröffentlicht, die künftig als sichere Herkunftsländer gelten sollen. Zugleich schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch eine schnellere Umsetzung von Teilen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor. Die veröffentlichte Liste umfasst den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sollen künftig von EU-Mitgliedstaaten in einem beschleunigten Verfahren oder einem Verfahren an der Grenze bearbeitet werden, weil diesen Anträgen eine geringe Aussicht auf Erfolg eingeräumt wird. Nach Angaben der Kommission soll das beschleunigte Verfahren höchstens drei Monate dauern. Die Mitgliedstaaten müssen dennoch jeden Asylantrag individuell prüfen.
Von den sieben von der EU-Kommission genannten Ländern steht bisher nur der Kosovo auf einer entsprechenden nationalen Liste des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte derweil, dass alleinstehende, erwerbsfähige und nicht vulnerable Asylsuchende, die über Griechenland nach Deutschland gekommen sind, auch wieder dorthin abgeschoben werden dürfen. Diesen drohten dort „keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ im Sinn einer Verletzung der EU-Grundrechtecharta.