Krankengeschichte auf Knopfdruck

von Redaktion

Elektronische Patientenakte soll am 29. April bundesweit starten

Mit der ePA haben Arzt und Patient digitalen Zugriff auf Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete Medikamente – sie soll Versicherte ein Leben lang begleiten. © IMAGO

Berlin – Pläne für eine elektronische Patientenakte (ePA) gibt es seit mehr als 20 Jahren, seit 2021 gibt es sie auf freiwilliger Basis. Bislang wurde sie aber nur wenig genutzt. Das ändert sich nun: Am 29. April wird sie bundesweit eingeführt. Was Patienten wissen sollten.

Was bringt die E-Akte Patienten und Ärzten?

In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar – von Behandlungen und Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten. Ärzte könnten auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Bei Notfällen können sie sich schnell über die Lage informieren – auch wenn der oder die Betroffene nicht ansprechbar ist. Zugriff bekommen Praxen, Kliniken und Apotheken, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken.

Wie wurde die Patientenakte bislang genutzt?

Seit Anfang 2021 können Versicherte die elektronische Patientenakte auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge taten das aber weniger als ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten.

Was ändert sich mit der „ePA für alle“?

Statt aktiv die E-Akte beantragen zu müssen, bekommen gesetzlich Versicherte sie seit 15. Januar automatisch – außer, wenn sie ausdrücklich widersprechen. Dies taten bis Mitte Januar im Schnitt nur fünf Prozent der Versicherten einer Kasse.

Wie kann ich widersprechen?

Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über Widerspruchs-Möglichkeiten informieren. Die meisten Versicherten bekamen deshalb bis Januar Post. Sie konnten dann in der Regel per Online-Formular oder Post an ihre Kasse der Anlegung widersprechen. Der Widerspruch bleibt aber auch nachträglich möglich.

Warum kommt die „ePa für alle“ erst jetzt?

Mit der Bereitstellung der E-Akten zum 15. Januar starteten Praxen, Kliniken und Apotheken in drei Modellregionen – Hamburg, Franken sowie Nordrhein-Westfalen – mit der Testung. Der bundesweite Start sollte Mitte Februar erfolgen, wurde aber aufgrund technischer Probleme auf April verschoben. Ab 29. April kann die ePA nun deutschlandweit genutzt werden. Die Einführung soll Lauterbach zufolge „schrittweise“ erfolgen. Das heißt: Wohl erst ab 1. Oktober sind Praxen und andere Einrichtungen verpflichtet, die E-Akte zu nutzen.

Kann ich den Zugriff begrenzen?

Ja. Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten Zugriffsrechte widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner wie lange Einsicht bekommen sollen. Auf diese Weise können sie auch selbst Dokumente in die E-Akte hochladen.

Werden Menschen ohne Smartphone abgehängt?

Wer keine App nutzen kann oder will, könnte dennoch von der elektronischen Patientenakte profitieren. Zwar kann man nicht selbst von überall auf die Daten per App zugreifen, aber in der Arztpraxis wären sie abrufbar. Zudem kann die E-Akte auch über einen Desktop-Computer genutzt, in ausgewählten Apotheken oder von Berechtigten – zum Beispiel einem Familienmitglied – eingesehen werden.

Sind meine Daten sicher?

Die Daten werden laut Gesundheitsministerium auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Der Chaos Computer Club hatte vor der Testphase Sicherheitslücken identifiziert, die laut Lauterbach aber nun behoben sind. Die IT-Experten behaupten allerdings, dass die Mängel weiter fortbestehen. „Die bisher angekündigten Updates sind grundsätzlich ungeeignet, die aufgedeckten Mängel in der Sicherheitsarchitektur auszugleichen“, hieß es.


ALEXANDER WENZEL

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