Berlin – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat innerhalb von fünf Monaten mehr als 2000 Verfahren gegen Geflüchtete eingeleitet, die in ihre Heimat gereist sind. Zwischen November 2024 und März 2025 seien „insgesamt 2157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund temporärer Heimreisen in das Herkunftsland angelegt“ worden, zitiert die „Welt am Sonntag“ einen Bamf-Sprecher.
Die häufigsten Heimreiseländer waren demnach der Irak mit 762 Fällen, Syrien mit 734, Afghanistan mit 240, Iran mit 115 und die Türkei mit 31 Fällen. Sobald das Amt von einer Heimreise erfahre, lege es eine „Widerrufsakte an, um den Vorgang zu dokumentieren“, erklärt der Bamf-Sprecher. Ein Verfahren kann dazu führen, dass einem Geflüchteten der Schutzstatus in Deutschland aberkannt wird. „Für das Herkunftsland Syrien gilt derzeit aber ein temporärer Verfahrensaufschub, das heißt, die Verfahren werden derzeit nicht weiter bearbeitet.“
Nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad sind zudem 464 mit einer finanziellen Förderung des Bamf freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Donnerstag mitteilt, wurden über das entsprechende Programm zwischen Mitte Januar und Mitte April Unterstützungsanträge für 1326 Menschen gestellt. Das Programm fördert laut Innenministerium „ausschließlich mittellose Personen“.