Freispruch für die Sylt-Gröler

von Redaktion

Der Mann mit dem Hitlerbärtchen muss 2500 Euro zahlen. © x

Flensburg/Kampen – Sylt, sonst bekannt für seinen 40 Kilometer langen Sandstrand, für Sternerestaurants und exklusive Clubs – plötzlich wurde die Insel zum Politikum. Als eine Gruppe junger Menschen vergangenes Jahr an Pfingsten auf einer Club-Terrasse heiter „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu Gigi D’Agostinos Elektro-Hit „L’amour toujours“ gegrölt hatte, verbreitete sich ein Video davon rasend schnell in den Sozialen Netzwerken. Eine Welle der Empörung ging durch die gesamte Republik. Nun, knapp ein Jahr später, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungsverfahren gegen drei von vier Beteiligten eingestellt.

Das Singen der Textzeile „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ erfülle im vorliegenden Fall laut höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, teilte die Justiz-Behörde am Montag mit. Der Grund: Die Äußerung gelte als „wertende Stellungnahme und fällt somit unter den Schutz der Meinungsfreiheit“. Sie ist also vom Grundgesetz gedeckt.

Bei einem der vier Beteiligten wurde allerdings anders entschieden: Er hatte mit den Fingern auf der Oberlippe einen Hitlerbart angedeutet und einen Arm zu einer Art winkenden Hitlergruß gehoben. Gegen ihn wurde nun Klage erhoben. Er soll nun 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Akzeptiert er, gibt es keinen Prozess.

Der Mann hatte kurz nach Veröffentlichung des Videos seinen Job bei einer Münchner Werbeagentur verloren. Daraufhin hatte er sich öffentlich entschuldigt. Er habe einen „ganz schlimmen Fehler“ gemacht, sei betrunken gewesen. An die Öffentlichkeit sei er getreten, weil seine Freunde und seine Familie viele Anfeindungen erhalten hätten.

Bei den Beteiligten aus dem Video handelte es sich um zwei Männer und eine Frau, die als Studentin einer Hamburger Fachhochschule identifiziert wurde. Die Hochschule verhängte gegen sie ein zweimonatiges Hausverbot. Eine Exmatrikulation wurde geprüft, jedoch als unverhältnismäßig verworfen.

Laut Staatsanwaltschaft erfüllen weder der Inhalt der Parolen noch „die Gesamtumstände“ gemäß höchstrichterlicher Maßstäbe den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar kämen darin „Vorbehalte und Ablehnung“ gegenüber Ausländern zum Ausdruck, erklärte diese. Nicht möglich sei dem Ermittlungsergebnis zufolge aber der „zweifelsfreie Rückschluss“, dass damit „eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten“.

Gegen einen vierten Beteiligten, ebenfalls aus München, ermittelte die Anklagebehörde wegen des Verdachts des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, weil er das Video gefilmt und veröffentlicht hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Angaben vom Montag eingestellt, weil ihm in einem anderen Verfahren bereits eine Strafe droht, die gegenüber der wegen dieses Vorwurfs drohenden Bestrafung nicht besonders ins Gewicht fällt. Laut „Bild“ steht der 24-Jährige wegen eines Rauschgift-Verfahrens im Visier der Münchner Staatsanwaltschaft.
KAB/DPA

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