Extremistisch. Und nun?

von Redaktion

Die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla kündigen an, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen. © Kay Nietfeld/dpa

München – Es ist kein überraschender Schritt, und doch schlägt er, kurz vor dem Regierungswechsel, ein wie eine Bombe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD, die in Umfragen gerade ein Hoch erlebt, als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Bisher galt das nur für einzelne Landesverbände. Antworten auf zentrale Fragen:

Die Begründung: Das BfV führt als Argument für seine Neueinstufung vor allem an, dass die AfD durch ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ geprägt sei, das „ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt“. Mehr als drei Jahre lang hat der Inlandsgeheimdienst insbesondere „Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet“ ausgewertet. Diese hätten sich unter anderem „fortlaufend (…) fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlich“ geäußert und gegen Geflüchtete und andere Migranten agitiert, Ressentiments und Ängste geschürt. Das Volksverständnis der AfD sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Das 1100 Seiten lange Gutachten wird nicht veröffentlicht.

Die Folgen für die Partei: Bisher war die Gesamtpartei als „Verdachtsfall“ eingestuft – und durfte schon vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die höhere Stufe senkt nun die Schwelle, ab der der Verfassungsschutz seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Der Instrumentenkasten, zu dem etwa Observationen und der Einsatz von V-Leuten gehören, ist allerdings weitgehend geheim und hängt davon ab, ob festgelegte Kriterien im Einzelfall erfüllt sind. Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Neubewertung durch den Verfassungsschutz führe „zwingend dazu, dass eine weitere Beobachtung der AfD stattfinden wird“.

Die Reaktion der AfD: Selbstverständlich kann sich die AfD gerichtlich gegen die Einstufung wehren und kündigte das gestern auch an. Mit ihren bisherigen Anläufen bei Gericht scheiterte sie allerdings. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied vor rund einem Jahr, dass die Einstufung als Verdachtsfall rechtens ist – und ließ eine Revision nicht mehr zu. Dagegen wiederum ging die AfD vor. Eine Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht in der Sache noch aus. Die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten am Freitag, die AfD werde sich „gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen“.

Das Verbot: Die Diskussion über ein mögliches AfD-Verbot gibt es schon länger, seit Freitag läuft es wieder auf Hochtouren. Einen Automatismus gibt es allerdings auch nach der Neueinstufung der Partei nicht. Auch Noch-Innenministerin Nancy Faeser betonte, dass ein mögliches Verbotsverfahren getrennt von der BfV-Entscheidung zu sehen sei. Die Frage ist ohnehin im ersten Schritt eine politische: Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag können die Prüfung beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Die umfangreiche Beweissammlung des Verfassungsschutzes dürfte bei einem solchen Verfahren eine Rolle spielen.

Im Bundestag müsste für eine Mehrheit eine große Zahl von Abgeordneten etwa aus der Unions-Fraktion überzeugt werden, die sich seit Langem skeptisch äußern. Die neue Einstufung der AfD könnte das zwar ändern. Die Argumente gegen ein solches Verbotsverfahren, etwa die Möglichkeit, dass sich die AfD dadurch als Opfer stilisieren könne, bleiben aber von der Entscheidung am Freitag weitgehend unberührt.

Der Schaden: Dass die Einstufung die AfD in der Wählergunst zurückwerfen wird, ist nicht ausgemacht. Den Landesverbänden, die bisher schon als gesichert rechtsextremistisch eingestuft waren, hat die Beurteilung jedenfalls nicht geschadet. In Thüringen etwa fuhr die Partei bei der Landtagswahl einen Sieg ein. Im Politikbetrieb dürfte sich wenig ändern. Schon bisher haben alle anderen Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen. Die Neueinstufung dürfte das weiter zementieren. CSU-Chef Markus Söder betonte am Freitag, dass die „Brandmauer“ der Union zur AfD stehe. Im Bundestag dürfte die Diskussion um mögliche Vorsitzposten der Ausschüsse für AfD-Abgeordnete erneut aufflammen. Die AfD fordert auch einen Platz im Geheimdienstausschuss, dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Hier hatten sich Vertreter anderer Parteien aber schon vor der Neubewertung ablehnend geäußert.

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