Brüssel – Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des Münchner AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden.
Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter im Sinne Russlands agiert haben. Zudem werden Bystron Steuerhinterziehung „in mindestens fünf Fällen“ und Betrug „in mindestens sechs Fällen“ vorgeworfen. Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe als konstruiert und haltlos. Das Verfahren gegen ihn sei „Justizterror“ und politisch motiviert, sagte Bystron. „Wir erleben hier eine koordinierte Kampagne zur Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten.“
„Voice of Europe“ steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Für die Plattform gilt ein Sendeverbot in der EU.
Der Bundestag hatte Bystrons Immunität 2024 aufgehoben. In der Folge gab es mehrere Durchsuchungen. Als sich der Justizausschuss des EU-Parlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen hatte, sagte der 52-Jährige, dass es nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe. „Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben.“
Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins EU-Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat in Brüssel hatte Bystron wieder parlamentarische Immunität.