Berlin – Die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen sehen in der Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz einen Verstoß gegen den Abgeordnetenschutz in den zwei Ländern. Beide Landesverfassungen schützten die Abgeordneten vor jeglicher staatlicher Verfolgung. Besonders ausgeprägt sei der Oppositionsschutz, sagte der Chef der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, am Montag in Berlin zur Vorstellung eines Rechtsgutachtens.
Im Gegensatz zum „Indemnitätsschutz“ im Grundgesetz, der Bundestagsabgeordnete in Ausübung ihrer Parlamentsarbeit vor Strafverfolgung schützen soll, seien die Regelungen in Thüringen und Sachsen umfassender und schützten die „gesamte Abgeordnetensphäre“ auch außerhalb des Parlaments, sagte Höcke. Deshalb sei die Beobachtung der AfD-Landesverbände durch den Verfassungsschutz verfassungswidrig. Zwar bezieht sich das Gutachten auf die Landesverbände. Höcke glaubt aber, dass es auch für die Bundes-Partei relevant sein könnte. Der Verfassungsschutz hat die ganze AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.