Landräte warnen vor Finanzkrise
Fürstenfeldbruck – Bayerns Landräte warnen vor Einschnitten unter anderem beim öffentlichen Nahverkehr, wenn sich die Finanzlage der Kommunen und die Aufgabenlast nicht spürbar und schnell bessern. 2024 sei der negative Finanzierungssaldo der Kommunen auf 5,4 Milliarden Euro angestiegen, sagte Landkreistags-Präsident Thomas Karmasin (CSU) am Dienstagabend nach einem Treffen mit Finanzminister Albert Füracker. Es gebe ein hohes strukturelles Defizit. „Die kommunalen Steuereinnahmen sind im Jahr 2024 nur um 1,3 Prozent gestiegen, während allein die Ausgaben für Soziales um 13 Prozent zugenommen haben.“ Wenn sich das nicht ändere, müsse man den Rotstift im freiwilligen Bereich ansetzen. „Das betrifft beispielsweise die Einsparungen bei Linien oder die Einschränkung der Taktfrequenz im ÖPNV.“
Baerbock verdient bei UN 13 000 Euro Grundgehalt
Berlin – Ex-Außenministerin Annalena Baerbock (44, Grüne) erhält für ihre Arbeit als Präsidentin der UN-Generalversammlung in New York eine Bezahlung nach der Besoldungsgruppe B9. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es, es sei übliche Praxis, dass das Herkunftsland für die Vergütung aufkomme. Man habe daher mit Billigung des Kabinetts einen Dienstvertrag mit Baerbock geschlossen. Die Besoldungsgruppe B9 entspricht ohne Zuschläge einem zu versteuernden Grundgehalt von gut 13 000 Euro im Monat.
Umfrage: Union und Grüne legen leicht zu
Berlin – CDU/CSU haben ihren Vorsprung vor der AfD im aktuellen „Trendbarometer“ von RTL und ntv wieder vergrößert. Für die Unionsparteien werden in der Forsa-Umfrage nun 27 Prozent (+1) vorhergesagt, der höchste Wert seit Mitte März. Die AfD würde demnach 23 Prozent erhalten (-1). Die SPD folgt mit weiterhin 15 Prozent. Die Grünen verbessern sich um einen Punkt auf zwölf Prozent. Für die Linke werden wie bisher elf Prozent vorhergesagt. Alle übrigen Parteien würden weiterhin an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, darunter BSW und FDP mit jeweils drei Prozent. Schlechte Werte erreicht Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Über seine politische Arbeit äußerten sich lediglich 37 Prozent der Befragten zufrieden (-1), unzufrieden hingegen 54 Prozent (+2).
BSW scheitert mit Klagen zum Wahlrecht
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zum Bundestagswahlrecht als unzulässig verworfen. Die Partei war bei der Wahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Sie hatte dem Bundestag in Karlsruhe vorgeworfen, keinen Rechtsbehelf eingeführt zu haben, bei dem bei Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuauszählung verlangt werden kann. Zum anderen war sie der Auffassung, dass im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln vorzusehen sei.