Die Automatik bei den Diäten bleibt

von Redaktion

Berlin – Bundestagsabgeordnete liegen mit der Abgeordnetenentschädigung – umgangssprachlich Diät – in der Einkommensskala weit oben. Beschlüsse zu Diätenerhöhungen kommen daher nicht gut an. Vor einigen Jahren wurde deshalb ein Automatismus eingeführt – eine jährliche Anpassung wie bei der Rente. Jetzt ist dieser Mechanismus verlängert worden.

Wie viel Geld bekommen Bundestagsabgeordnete?

Aktuell 11227,20 Euro monatlich. Das Geld muss versteuert werden. Dazu kommt eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale von 5349,58 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats, wie die Miete des Wahlkreisbüros, Material, Taxifahrten, Hotelkosten oder die Unterkunft in Berlin. Ausgaben fürs Büro in Berlin erstattet der Bundestag darüber hinaus bis 12000 Euro pro Jahr. Abgeordnete können kostenlos mit der Bahn fahren und bekommen Inlandsflüge ersetzt, wenn sie im Zusammenhang mit dem Mandat stehen.

Aus Normalverdiener-Sicht viel Geld – wonach richtet sich das?

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, heißt es im Grundgesetz. Die Details dazu sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Die Diäten orientieren sich an den Bezügen von Richtern an obersten Bundesgerichten. Nach dem Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 muss die Entschädigung „der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden“. Heikel war das Thema allerdings schon immer.

Der Bundestag stimmt selbst über seine Diäten ab. Wieso?

Auch das geht auf das Diäten-Urteil des Verfassungsgerichts zurück. Dieses verpflichte die Abgeordneten ausdrücklich, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ darüber zu beschließen, heißt es bei Bundestag.de. Das Gericht urteilte damals: „In einer parlamentarischen Demokratie lässt es sich nicht vermeiden, dass das Parlament in eigener Sache entscheidet, wenn es um die Festsetzung der Höhe und um die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen geht.“

Warum gibt es aber nun eine automatische jährliche Anpassung?

Das wurde 2014 von der damaligen Großen Koalition auf Empfehlung einer Expertenkommission beschlossen. Deren Chef, der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), hatte auf jedes Mal wieder geführte heftige öffentliche Debatten bei anstehenden Diätenerhöhungen verwiesen: „Da war dann von den Politikern als ,Raffkes‘ und von ,Selbstbedienung‘ der Parlamentarier die Rede.“

Wie funktioniert der Mechanismus genau?

So ähnlich wie bei der Rente: Steigen die Durchschnittslöhne im Land in diesem Jahr um soundsoviel Prozent, erhöhen sich im kommenden Jahr die Diäten entsprechend. Jeder neu gewählte Bundestag muss aber darüber abstimmen, ob er dieses Verfahren für die folgende Legislaturperiode so beibehalten will.

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