Zoff um den Familiennachzug

von Redaktion

Flüchtlinge protestieren im Februar 2018 vor dem Bundestag gegen die Aussetzung des Familiennachzugs. Im selben Jahr wurde die Regelung wieder eingesetzt. © Bernd Von Jutrczenka/dpa

Berlin – Dass in der Migrationspolitik nichts ganz einfach ist, erlebte der neue Innenminister kürzlich erst. Da urteilte ein Berliner Gericht, die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze sei rechtswidrig. Alexander Dobrindt (CSU) hält trotzdem daran fest und will die Migrationspolitik weiter verschärfen. Unter anderem sollen Flüchtlinge ohne Asylstatus die Möglichkeit verlieren, ihre Familien nach Deutschland zu holen. Am Freitag beriet der Bundestag erstmals darüber. Die wichtigsten Antworten:

Darum geht es: Bisher können enge Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen. Nach der Flüchtlingskrise war diese Möglichkeit 2016 schon einmal für gut zwei Jahre vorübergehend eingestellt worden – 2018 führte man sie wieder ein, mit einem Kontingent von 1000 Zuzügen pro Monat. Die Vergabe erfolgt über das Visumverfahren, die Anträge müssen also in den Botschaften oder Generalkonsulaten im Ausland gestellt werden. Diese und die in Deutschland zuständige Ausländerbehörde prüfen dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für wen gilt das? Die Regelung gilt für „subsidiär Schutzberechtigte“. Als solcher gilt, wer weder als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigter anerkannt wird, aber im Herkunftsland womöglich durch Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung bedroht sein könnte. Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre, die verlängert werden kann. Anders als Asylbewerber dürfen sie einer Beschäftigung nachgehen. Über den Familiennachzug können sehr enge Angehörige, also Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, ein Visum beantragen. Das Bundesverwaltungsamt wählt aus den Antragstellern höchstens 1000 im Monat aus.

Wie viele Nachzüge gibt es? Das Kontingent von 1000 Nachzügen wurde zuletzt meist ausgeschöpft. Im vergangenen Jahr seien weltweit rund 12 000 Visa über das Instrument des Familiennachzugs ausgestellt worden, heißt es im Gesetzentwurf, 2023 waren es 11 630. Laut Auswärtigem Amt waren es heuer bisher 5000 – im vergangenen Jahr bis zum selben Stichtag 5100. Die meisten davon kamen 2024 und 2025 aus Syrien, Somalia, Jemen, Afghanistan und Eritrea. Zum 31. März 2025 lebten 388 074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz in Deutschland, die meisten aus Syrien.

Warum ist das so umstritten? Der ursprüngliche Gedanke beim Familiennachzug war ein humanitärer. Kinder sollten nicht von ihren Eltern getrennt aufwachsen, Ehepaare nicht dauerhaft in unterschiedlichen Ländern leben müssen. Die Befürworter sehen darin auch einen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge: Wer sein direktes familiäres Umfeld nah bei sich hat, könnte sich der Gesellschaft eher zugehörig fühlen als diejenigen, die ganz ohne Familie hier leben.

Gegner weisen aber darauf hin, dass die Integrationskapazitäten vor Ort oft längst ausgeschöpft sind. Auch Innenminister Dobrindt sagte in der Debatte am Freitag, dass „die Integrationsfähigkeit eines Landes, auch unseres Landes, schlichtweg eine Grenze hat“. Die Aussetzung des Familiennachzugs wirke in doppelter Hinsicht: Zum einen direkt, weil die Familienangehörigen nicht mehr nach Deutschland nachziehen dürften. „Zum anderen wirkt sie, weil der Pullfaktor, die Logik der Schleuserbanden“, durchbrochen werde.

Was plant Dobrindt? Vergangene Woche brachte das Kabinett die zweijährige Aussetzung auf den Weg, am Freitag debattierte der Bundestag die Vorlage erstmals. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag bereits darauf geeinigt. Dobrindt betonte, dass diese Maßnahme eine von vielen sei, um eine Migrations-Wende zu erreichen. Ausnahmen für Härtefälle soll es allerdings weiterhin geben. Dobrindt nannte etwa Situationen, in denen Familienangehörige „dringende medizinische Versorgung brauchen, die ihnen in ihrem Heimatland nicht gewährt werden kann“. Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch in diesem Sommer von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird.

Artikel 1 von 11