Wird „Compact“ verboten?

von Redaktion

Chef-Provokateur Jürgen Elsässer. © Hendrik Schmidt/dpa

Berlin/Leipzig – Knapp ein Jahr nach dem Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob dieses Bestand hat. Unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen sowie großem Zuschauer- und Medienandrang begann gestern die mündliche Verhandlung. Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Wann das Gericht sein Urteil spricht, ist offen.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“ verbunden.

In der Verbotsverfügung hieß es, es sei zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte „aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.“ Das Medienunternehmen agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch „allgemein gegen das politische System“.

Rechtlich handelt es sich um ein Vereinsverbot – laut Bundesinnenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden. Dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren keine Einwände erhoben.

Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob Aktivitäten und Aussagen des Unternehmens über Meinungsäußerung hinausgehen und eine konkrete Gefährdung darstellen. Zudem müssen die Richter klären, ob im konkreten Fall überhaupt das Vereinsrecht anzuwenden ist und ob dies auch über der Meinungs- und Pressefreiheit steht. Das Vereinsverbot habe „dem Schutz der verfassungsgemäßen Ordnung“ gedient, sagte der Prozessvertreter des Ministeriums, Wolfgang Roth.

Aus Sicht von „Compact“-Anwalt Ulrich Vosgerau ist es dagegen ein „Kardinalfehler“, davon auszugehen, dass für ein Presseerzeugnis das Vereinsgesetz anzuwenden ist.

Laut Ministerium ist die „Compact“-Magazin GmbH seit Längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Das 2010 gegründete Unternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40 000, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460 000 Klicks.

Der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, zitierte in der mündlichen Verhandlung „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer mit den Worten: „Wir wollen das Regime stürzen“. Diese Äußerungen seien zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber es stelle sich die Frage, ob vor diesem Hintergrund für die GmbH das Vereinsrecht anzuwenden sei.

Artikel 9 von 11