Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts befasst sich mit Ramstein. © Deck/dpa
Karlsruhe – In einem Monat fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer möglichen Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze, für die der Luftwaffenstützpunkt Ramstein genutzt wird. Am Donnerstag legte Karlsruhe den Termin für die Urteilsverkündung auf den 15. Juli fest. Zwei Männer aus dem Jemen hatten sich an das Gericht gewandt. (Az. 2 BvR 508/21)
Sie erlebten nach eigenen Angaben einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort mit. Für solche Einsätze nutzt das US-Militär den in Rheinland-Pfalz gelegenen Stützpunkt Ramstein. Die beiden Jemeniten wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts drängt.
Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt. Die Bundesregierung argumentiert mit Sicherheitsbedenken. Müsste sie bei Verbündeten wegen deren Verhaltens im Ausland intervenieren, würde das die Bündnisfähigkeit nachhaltig belasten.