Höchststrafe für syrischen Folterarzt

von Redaktion

Frankfurt – Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen den syrischen Arzt Alaa M. eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Es stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Durch die Taten seien „neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet“ worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller.

Der heute 40 Jahre alte M. hatte 2011 und 2012 in Militärkrankenhäusern in Syrien gearbeitet, wo er Gefangene folterte. Das Gericht zählte zahlreiche Taten auf. Demnach verabreichte M. einem Epilepsiepatienten ein Medikament, von dem er wusste, dass es ihn töten würde. Die Leiche sei den Angehörigen gegen ein Schmiergeld übergeben worden.

In zwei Fällen übergoss M. dem Urteil zufolge die Genitalien eines Jungen beziehungsweise eines jungen Manns mit Alkohol und zündete sie an. Einen Patienten mit gebrochenem Oberschenkel habe er teils ohne Narkose behandelt, um ihn zu quälen.

Das Gericht verhängte die Höchststrafe. Verurteilt wurde M. auch wegen Kriegsverbrechen, Folter und Mord. Die Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haft an. Der Täter kommt nach seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.

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