Plant Reformen: Justizministerin Stefanie Hubig © dpa
Berlin – Wird ein Kind geschlagen, kann das Sorge- und Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt werden. Dies soll künftig auch bei Gewalt gegen Partner oder Partnerin möglich sein, kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an. „Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner misshandelt wird.
„Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt“, sagte Hubig. Die Justizministerin hatte bereits vor einigen Tagen im Bundestag angekündigt, mehrere Reformen anschieben zu wollen, die den Schutz gegen häusliche Gewalt stärken sollen. Hubig betonte, dass die Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts künftig auch wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein könne – „zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen“.
Die Ministerin kündigte an, auch das Mietrecht ändern zu wollen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. „Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen – auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt“, sagte sie im Interview. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. Häufig sei dies jedoch eine „Nervenprobe“, da es zu lange dauere, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen. Sie prüfe daher, wie der Gesetzgeber „eine solche Situation verbessern“ könne.
Nicht ausreichend ist es nach Hubigs Einschätzung, wenn Familiengerichte eine Fußfessel anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. Die Bundesregierung werde daher Familiengerichte auch dazu ermächtigen, „Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen“.
In Deutschland wird schätzungsweise jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt.DPA/AFP