Gericht hebt Verbot von „Compact“ auf

von Redaktion

Berlin/Leipzig – Das rechtsextreme Magazin „Compact“ kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. Das Grundgesetz garantiere selbst den „Feinden der Freiheit“ die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

Zugleich machte der 6. Senat deutlich, dass sich die „Compact“-Macher mit dem „Remigrationskonzept“ des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner identifizierten. Seit Jahren werde dessen Ansichten „ohne jegliche Distanzierung“ ein breiter Raum eingeräumt. Relativierende und verharmlosende Äußerungen dazu von „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer während der mündlichen Verhandlung bewertete das Gericht als „bloßes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen“.

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Die Auflage des „Compact“-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460000 Klicks.

Artikel 5 von 11