München/Berlin – Am späten Abend wird das nächste Milliardenpaket geschnürt: Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder geeinigt, wie Teile des riesigen Schuldenpakets des Bundes verteilt werden – und wer die zunächst drohenden Steuerausfälle durch die Wirtschaftsförderung der Bundesregierung trägt. Kurz gesagt: Für die Kommunen ist das ein sehr lohnendes Paket.
Der Bund wird den Kommunen bis 2029 ausnahmslos alle Steuerausfälle ausgleichen, die durch den „Investitionsbooster“ der Merz-Regierung entstehen. Das ist das zentrale Element der Einigung, die in einem dreiseitigen Papier festgelegt ist, das unserer Zeitung vorliegt. Gelöst wird das über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer.
Die Mindereinnahmen der Länder werden nur zum Teil ausgeglichen. Es gibt nochmal acht Milliarden Euro, die zur Hälfte in Förderprogramme für Bildung und Betreuung fließen. Profitieren sollen Kitas sowie Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen. Zur anderen Hälfte sollen die Gelder in den Transformationsfonds Krankenhäuser fließen, was die Länder entlastet.
Gelöst ist jetzt auch die Streitfrage, was mit dem 100-Milliarden-Anteil der Länder am 500 Milliarden Euro schweren Schuldentopf des Bundes für Infrastruktur passiert. Die Länder, also auch Bayern, bekommen freie Hand, was sie damit machen. Das zentrale Kriterium, dass damit nur „zusätzliche“ Investitionen bezahlt werden dürfen, fällt weg, bestätigte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), einer der zentralen Unterhändler. Die Länder dürfen selbst entscheiden, wie viel von den Mitteln sie direkt an die Kommunen weiterleiten, die ja für einen großen Teil der Investitionen zuständig sind. Bayern rechnet aus diesem Paket mit rund 8 Milliarden Euro binnen zehn Jahren. Führende bayerische Kommunalvertreter, darunter Landräte-Präsident Thomas Karmasin, fordern, pauschal 70 Prozent davon an die Kommunen durchzureichen.
Damit dürfte der Weg frei sein für den „Investitionsbooster“. Über das Gesetz sollen der Bundestag morgen und der Bundesrat am 11. Juli abstimmen.CD