Wann ist ein Priester Privatperson? Nach Überzeugung der katholischen Kirche ist ein Priester immer im Dienst. Doch wenn es um juristische Auseinandersetzungen geht, dann ist es mit der Verantwortlichkeit auf einmal nicht mehr so eindeutig. Bei einem erschütternden Missbrauchsfall in der Erzdiözese Köln, wo ein inzwischen aus dem Klerikerstand entlassener Priester über Jahre seine Pflegetochter sexuell missbraucht hat, sie sogar zweimal zur Abtreibung gebracht haben soll, entzieht sich die Kirche ihrer Verantwortung. Sie sei nicht mitverantwortlich für das Handeln des Priesters in seinem Privatleben. Das Kölner Landgericht folgte jetzt der Argumentation der Kirche und wies die Schmerzensgeldklage der Betroffenen ab. Das Gericht erkennt nicht an, dass der damals junge Priester vornehmlich die Pflegschaft über das Kind bekommen hat, weil er eben ein Priester war. Das Kölner Erzbistum hatte der Pflegschaft schließlich zugestimmt. Dass das Gericht dem Erzbistum Köln nun hilft, sich hier aus der Verantwortung zu stehlen, ist für Missbrauchsbetroffene ein schwerer Schlag. Dem Ansehen der Kirche hilft es keineswegs, wenn sie sich wegduckt, um hohe Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Das ist unwürdig und zeigt, dass das Kölner Erzbistum für sein eigenes Versagen nicht einsteht. Das schadet der Kirche insgesamt.CLAUDIA.MOELLERS@OVB.NET