Neue Verhandlungen über Waffenruhe in Gaza

von Redaktion

Netanjahu reist zu US-Präsident Trump – Zweifel an Rechtmäßigkeit von Angriff auf Iran

Angehörige trauern um Palästinenser, die beim Angriff auf eine Schule ums Leben gekommen sind. © Hadi Daoud/dpa

Tel Aviv/Gaza – Israel lehnt die von der islamistischen Hamas geforderten Änderungen am neuen Vorschlag für eine Waffenruhe im Gazastreifen ab, ist aber zu indirekten Verhandlungen bereit. Die Änderungen, die die Hamas an Katars Vorschlag vornehmen wolle, seien für Israel „inakzeptabel“, teilte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit. Er habe aber die Einladung zu „Annäherungsgesprächen“ angenommen. Eine Delegation werde in die katarische Hauptstadt Doha aufbrechen. Netanjahu reiste selbst gestern Abend zu einem mehrtägigen Besuch in die USA.

Obwohl noch wichtige Hürden zu überwinden sind, ist die Wiederaufnahme der indirekten Gespräche, bei denen Katar, Ägypten und die USA als Vermittler fungieren, ein wichtiger Schritt in Richtung einer möglichen Waffenruhe. „Wir arbeiten daran, den vieldiskutierten Deal zustande zu bringen, zu den Bedingungen, denen wir zugestimmt haben“, sagte Netanjahu kurz vor der Abreise. Dieser sieht eine zunächst auf 60 Tage begrenzte Waffenruhe vor. In der Zeit soll über ein dauerhaftes Ende des Krieges verhandelt werden. Die Hamas stimmte dem Vorschlag grundsätzlich zu, sieht aber noch Klärungsbedarf in drei Punkten. Unterdessen gingen die Angriffe Israels im Gazastreifen weiter.

Die Hamas fordert, dass die Gespräche über eine dauerhafte Waffenruhe fortgesetzt werden, bis eine Einigung erzielt ist. Außerdem will sie, dass UN und andere Hilfsorganisationen wieder die Kontrolle über die Lieferung humanitärer Hilfe in Gaza übernehmen und nicht mehr länger die von Israel und den USA unterstützte umstrittene Stiftung Gaza Humanitarian Foundation (GHF). Zudem solle sich das israelische Militär auf die Positionen zurückziehen, die es vor dem Scheitern der vorherigen Waffenruhe im März innegehabt hatte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags machen in einem Gutachten darüber hinaus „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der israelischen und US-Angriffe auf den Iran geltend. Die „ganz überwiegende Zahl der Völkerrechtler“ sehe die Kriterien für eine „Selbstverteidigungslage“ Israels nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen nicht als erfüllt an, heißt es in der Expertise. Israel hätte beweisen müssen, dass der Iran unmittelbar vor dem Bau einer Atomwaffe stand. „Die Herstellung von ausreichend spaltbarem Material im Rahmen des iranischen Atomprogramms ist dabei nur ein notwendiger Zwischenschritt.“ Zudem hätte dargelegt werden müssen, dass der Iran die feste Absicht hatte, eine solche Waffe gegen Israel einzusetzen und dass die Militäroperation die letzte Gelegenheit war, den Bau der Atombombe zu verhindern.

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