Ärger um neue Richter am Verfassungsgericht

von Redaktion

Karlsruhe – Gleich drei Stellen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind neu zu besetzen. Oft läuft das geräuschlos, diesmal aber gibt es im Vorfeld Ärger. Am Freitag ist die Abstimmung im Plenum geplant. Gestern Abend tagte der Wahlausschuss des Bundestags, die Sitzung war bei Redaktionsschluss noch nicht beendet. Nötig wird die Neubesetzung, weil die 16 Richter auf höchstens zwölf Jahre gewählt sind und die Altersgrenze bei 68 Jahren liegt. Die Union will Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht vorschlagen, die SPD die beiden Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold.

Diskussionen löst vor allem die von der SPD nominierte Potsdamerin Brosius-Gersdorf aus. Dabei geht es unter anderem um ihre Positionierung zur Reform des Abtreibungsrechts. Im Bericht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission hieß es in einem von der Juristin verantworteten Kapitel: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ In der Passage geht es um den Umgang mit ungeborenem Leben und die relevanten Rechte.

Die CDU-Abgeordnete Saskia Ludwig kritisierte die Haltung von Brosius-Gersdorf in der Corona-Pandemie, weil diese eine Impfpflicht gefordert hatte. Damit sei sie „als Richterin am Bundesverfassungsgericht maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar“, sagte Ludwig. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) erklärte unterdessen, dass die Union die beiden Vorschläge der SPD unterstütze. Man setze darauf, dass alle drei Kandidaten im Plenum mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden.

Spätestens dann könnte es auf Stimmen der Linken ankommen, sofern Union und SPD keine Mehrheiten mit der AfD in Kauf nehmen wollen. Die Union hatte zuvor jedoch die Wahl von Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek ins Geheimdienstgremium des Bundestags blockiert.

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