Berlin – CDU-Chef Friedrich Merz war glasklar. „Wir werden dieses System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße stellen, da werden sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen lassen“, sagte er im Dezember. Rund sieben Monate und viele Verhandlungen später berät der Bundestag diese Woche den Haushalt 2025. Wie viel soll und kann beim Bürgergeld gespart werden?
Der aktuelle Stand: Vor einer schwarz-roten Spitzenrunde bei Merz im Kanzleramt machten zuletzt Zahlen zu möglichen Einsparungen beim Bürgergeld die Runde. Von 1,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr ging das SPD-geführte Finanzministerium aus, später gar von 4,5 Milliarden. Der Haushaltsentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) klingt aber nicht sonderlich nach Sparen. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit der Rekordsumme von 51,96 Milliarden Euro eingestellt (2024: 46,81 Milliarden). Beim Bürgergeld selbst (Regelsatz ist 563 Euro für Alleinstehende) steigen die Kosten laut Entwurf um 3,1 auf 29,6 Milliarden Euro. Mit 13 Milliarden beteiligt sich der Bund an den Kosten für Unterkunft und Heizung, 4,1 Milliarden fließen für Eingliederung in Arbeit.
Warum steigen die Kosten? Mit über 5,5 Millionen Menschen bleibt die Zahl der Bezieher von Bürgergeld beziehungsweise Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auf hohem Niveau. Nach Jahren sinkender Zahlen gab es erstmals 2023 wieder mehr sogenannte Regelleistungsberechtigte – vor allem wegen der geflüchteten Ukrainer. Deutschland droht das dritte Jahr ohne Wirtschaftswachstum, 2,9 Millionen Menschen sind arbeitslos. 632 000 offene Stellen waren im Juni gemeldet – nicht mal in der Pandemie war die Chance auf einen Job so klein.
Wird es teurer? Die Regierung rechnet mit sinkenden Kosten – vor allem, weil ukrainische Flüchtlinge mit Einreisedatum nach dem 1. April kein Bürgergeld mehr erhalten sollen, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, rechnet mit 900 Millionen Ersparnis. Die Leistungen sind etwas geringer, die Kosten werden aber nur verschoben – der Bund will die nun bei Kommunen und Ländern anfallende Kosten erstatten.
Wie geht‘s weiter? Der Koalitionsvertrag kündigt „eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ an. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) machte unlängst Furore mit Äußerungen über „ausbeuterische Strukturen“. EU-Bürger würden dabei in Deutschland mit Miniarbeitsverträgen beschäftigt, so dass aufstockendes Bürgergeld fließt. Vor Jobcenter-Beschäftigten umriss Bas Grundzüge ihres für nach der Sommerpause erwarteten Reformentwurfs. Ganzheitliche Betreuung und Coaching sollten beibehalten werden. Aber: „Auch einfache Tätigkeiten können ein Sprungbrett sein.“ Laut Koalitionsvertrag soll Vermittlung Vorrang haben. Das Vermögen von Betroffenen soll früher angerechnet werden.
Schärfere Sanktionen? Bas kündigte „spürbare Konsequenzen“ an für Bürgergeld-Bezieher, die Termine beim Jobcenter versäumen. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erläutert: „Der heute bei einer Verfehlung drohende Abzug von 10 Prozent der Leistungen für einen Monat ist im Vergleich mit den anderen OECD-Staaten stark unterdurchschnittlich. Viele Praktiker sagen, da lohnt sich der Verwaltungsaufwand gar nicht.“ DPA