Berlin – Beim Bürgergeld steuert die Koalition womöglich auf ihren nächsten großen Konflikt zu. Strittig ist, ob direkt bei den Leistungen spürbar gekürzt werden soll – etwa bei den Wohnkosten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im ARD-„Sommerinterview“ gesagt, eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße seien denkbar.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, entgegnete: „Leistungskürzungen wird es mit uns nicht geben.“ Schon heute seien die Wohnungsgrößen für Menschen im Bürgergeld begrenzt. „Und Wohnungen für Normalverdiener werden nicht günstiger, indem man Bürgergeldempfängern die Unterstützung streicht.“ Stattdessen müsse ausufernden Mieten mit der Mietpreisbremse begegnet und in bezahlbaren Wohnraum investiert werden. Konkret hatte Merz angekündigt, Spannungen abbauen zu wollen, die dadurch entstünden, dass Bürgergeld-Beziehenden mehr Miete gezahlt werde als sich „eine normale Arbeitnehmerfamilie“ leisten könne. Der DGD, der Mieterbund, der Sozialverband VdK und die Linke lehnen die Merz-Idee als nicht zielführend ab.
CSU-Chef Söder fordert generell „mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat“. Das Bürgergeld müsse von Grund auf verändert werden – „nicht ein bisschen Kosmetik, nicht ein bisschen streichen“. Im Herbst soll es laut Merz „intensive Diskussionen“ über den Kurs geben. Mittelfristig sei durch eine Bürgergeld-Reform mehr einzusparen „als nur ein oder zwei Milliarden“.
Im Haushaltsentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für 2025 steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Rekordsumme von 51,96 Milliarden Euro. Beim Bürgergeld selbst steigen die Kosten um 3,1 auf 29,6 Milliarden Euro. Das, so Bas, habe auch damit zu tun, dass fast zwei Millionen Ukrainer in Deutschland Bürgergeld beziehen. Der Großteil der für 2026 geplanten Einsparungen von 1,5 Milliarden soll zusammenkommen, indem die Ukrainer statt Bürgergeld die um rund 20 Prozent niedrigeren Asylbewerberleistungen der Länder und Kommunen bekommen.