Urteil gegen Halle-Attentäter rechtskräftig
Leipzig/Halle – Das Urteil gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis in Burg ist rechtskräftig. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 seien verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit.