Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sehen den Bund in der Pflicht, die Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeld-Empfängern zu tragen. Es sei gesetzlich geregelt, dass der Staat die Kosten übernehme und nicht der Beitragszahler, sagte der Vorstandschef des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, im „Deutschlandfunk“. Er kritisierte, dass stattdessen die Krankenkassen die Kosten in Höhe von zehn Milliarden Euro alleine tragen würden. „Wir bekommen das Geld nicht zurück“, betonte Blatt. „Das sind zehn Milliarden Euro, die wir bezahlen und wo wir sagen: Das müsste uns eigentlich zurückerstattet werden, dann hätten wir wirklich schon mal ein kleineres Problem als bisher.“
Die finanzielle Entwicklung der Krankenkassen bereite ihm generell große Sorgen. Während die laufenden Ausgaben der Krankenkassen aktuell um knapp acht Prozent steigen würden, gebe es bei den Einnahmen lediglich eine Steigerung um 5,6 Prozent, sagte Blatt. „Wir haben also eine Schere zwischen den Einnahmen und den Ausgaben, die wir nicht wegbekommen.“
Auf die Frage, ob er bezüglich der Kostenerstattung für die Leistungen an Bürgergeld-Empfänger auf ein Umsteuern durch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hoffe, sagte Blatt: „Ich habe einerseits gewisse Hoffnung, weil Frau Ministerin Warken zumindest auch politisch dafür kämpft, also diese Dinge zu regeln. Also uns dieses Geld zu geben“, sagte er. Andererseits habe er den Eindruck, dass Gesundheitspolitik noch immer „kein A-Thema“ sei, also nicht die Priorität genieße, die sie haben müsste.